Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Allgemeines

Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) ist die Regelung der Modalitäten der Erbringung von Dienstleistung durch Siima Solution Solution GmbH (nachfolgend «Siima Solution» genannt) für Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde») genannt. Siima Solution und der Kunde werden nachfolgend gemeinsam Vertragsparteien genannt.

2 Gegenstand des Vertrages

Dieser Vertrag regelt die Inbetriebnahme, Installation, Infrastruktur und Betrieb von Dienstleistungen, die dem Kunden von Siima Solution angeboten werden.

Im Rahmen dieser Vertragsbeziehung kommt den verwendeten allgemeinen Begriffen die nachfolgende Bedeutung zu:

Siima Health ist ein passives, unsichtbares und altersgerechtes Assistenzsystem, das zusätzliche Sicherheit im Alltag bietet und im Notfall rechtzeitig die Angehörigen oder eine Hilfehotline informiert. Das System vergleicht die Stromlastdaten mit den durch den Kundenhinterlegten Routinen. Eine Abweichung von diesen Tagesabläufen (wie z.B. Frühstücken, Mittagessen, Abendessen etc.) wird dabei erkannt und verifiziert und löst selbstständig einen Alarm an die Angehörigen oder die Notrufzentrale von Siima Solution aus. Für das Auslesender Stromlastdaten kommen geeignete Smart Meter (Stromzähler) und Gateway (Konnektivität) zum Einsatz.

Kunde ist der Bewohner einer Liegenschaft (Wohnung oder Haus), der zusätzliche Sicherheit im Alltag sucht. Er beauftragt Siima Solution in diesem Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung Siima.

3 Leistungen Siima Solution  

Allgemein

Über den Umfang des Angebotes (Abonnemente) geben die aktuellen Faktenblätter, die Anmeldeformular und die Website www.siima.ch, www.stromkonto.ch oder andere Produktwebsiten Auskunft. Siima Solution kann zur Leistungserbringung Dritte beiziehen. Es besteht kein Anspruch der Kunden auf eine bestimmte Ausgestaltung der Infrastruktur oder auf die Beibehaltung von darüber zugänglichen Dienstleistungen. Siima Solution ist jederzeit berechtigt, mit angemessener Vorankündigung das Erbringen einer Dienstleistung entschädigungslos einzustellen.

Installation und Inbetriebnahme

Die für Siima Health benötigte Infrastruktur (Smart Meter, Gateway und Software) wird von Siima Solution vollständig vorkonfiguriert und getestet an den Installationspartner geliefert. Die Installation wird vor Ort durch den zuständigen Installationspartner ausgeführt. Es werden nur durch Siima Solution definierte Installationspartner zugelassen. Die Inbetriebnahme erfolgt durch den Installationspartner vor Ort. Der Betreiber ist anschliessend verantwortlich für den ordnungsgemässen Betrieb des Systems vor Ort.

Die Routinen und Tagesabläufe (Frühstücken, Mittagessen, Kochen, etc.) der Kunden werden durch Siima Solution in das Backend von Siima Health übernommen. Massgebend sind hier die Angaben aus dem Anmeldeformular der Kunden. Die Tagesabläufe werden durch das System geprüft, verifiziert und die Schwellwerte (mindeste zu erreichende Stromlast bevor ein Alarm ausgelöst wird; z.B. 70 Watt) automatisch gesetzt. Die Inbetriebnahme und Verifikation der Tagesabläufe dauert 14 Tage ab Zeitpunkt der ersten Übermittlung der Lastgangdaten. Der Kunde selbst hat keinen Eingriff in die Systeme.

Unterhalt

Siima Solution behebt während der Betriebszeiten Störungen, welche in ihrem Einflussbereich liegen, innert angemessener Frist. Wird Siima Solution wegen Störungen in Anspruch genommen, deren Ursache nicht in ihrer Infrastruktur liegt, können die Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Siima Solution ist berechtigt, den Betrieb zwecks Behebung von Störungen, Durchführung von Wartungsarbeiten, Einführung neuer Technologien etc. zu unterbrechen oder einzuschränken.

4 Geltungsbereich, Voraussetzungen

Siima Solution erbringt die mit Smart Meter verbundenen Dienstleistungen vornehmend auf dem Gebiet der Schweiz und des Fürstentums Lichtenstein. Das Auslösen eines Notrufs setzt unter anderem eine genügende Abdeckung des für den Notruf-Service notwendigen Mobilfunknetzes voraus. In Funklöchern, abgelegenen Gebieten, Kellern, Garagen u. dgl. oder bei technischen Störungen des Mobilfunknetzes ist die Erbringung des Notruf-Services ausgeschlossen.

5 Dienstleistung der Notrufzentrale

Die Dienstleistungen der Notrufzentrale sind standardisiert und werden zu den beim Vertragsabschluss aktuellen Preisen verrechnet. Die Notrufzentrale wird je nach Art der eingehenden Meldung oder je nach Vereinbarung mit dem Kunden und nach Absolvierung des Überprüfungsprozederes den Einsatz eines Interventionsdienstes auslösen (Polizei, Feuerwehr, Ambulanz etc.). Der Kunde wurde darüber informiert und nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Siima Solution weder einen Einfluss darauf hat, ob ein Einsatz erfolgt, noch einen Einfluss auf die Art dieses Einsatzes und die örtlichen und sachlichen Zuständigkeiten der benachrichtigten Interventionsdienste hat.

6 Leistungen der Notrufzentrale

Die Notrufzentrale von Siima Solution nimmt an jedem Tag eines Jahres während 24 Stunden Meldungen entgegen, die über den SmartMeter des Kunden an sie abgesetzt werden. Die Notrufzentrale löst im Falle eines gültigen Notrufs die mit dem Kunden für einen solchen Fallvereinbarten Massnahmen in seinem Namen aus (Benachrichtigung von bestimmtenPersonen, Aufbieten von Notfallorganisationen etc.). Die Auslösung erfolgt nur:

- falls eine entsprechendeMassnahme vereinbart wurde (die Notrufzentrale ist nicht verpflichtet, Massnahmen auszulösen, wenn solche nicht vorgängig vereinbart wurden);

- Die Kosten allfälliger Fehlalarme (z. B. Gebühren von Notfallorganisationen für Fehlausrückungen) gehen zulasten des Kunden. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Gespräche, die im Rahmen der Leistungsabwicklung mit ihm geführt werden, aufgezeichnet und dass Geolokalisationsdaten gespeichert werden.

7 Leistungen des Kunden

Bezahlung

Der Kunde ist für eine fristgerechte Bezahlung der bezogenen Leistungen verantwortlich.

Passwörter etc.

Der Kunde ist verpflichtet, Passwörter, Identifikationscodes, Log-in-Daten etc. sicher zu verwahren und niemandem zugänglich zu machen.

Rechts- und vertragskonforme Benutzung

Die Dienstleistungen sind ausschliesslich für den üblichen Gebrauch bestimmt. Sie dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung von Siima Solution für spezielle Anwendungen eingesetzt werden. Der Kunde ist für die rechts- und vertragskonforme Benutzung der Dienstleistungen und des angeschlossen Smart Meters verantwortlich. Als rechts- bzw. vertragswidrig gelten namentlich

•     Belästigen oder Beunruhigen von Dritten;

•     Hacking (Eindringversuche etc.), Ausspionieren anderer Benutzer oder von deren Daten und betrügerische Angriffe (Phishing);

•     jegliche Form des Eindringens in die oder Entblössung der Privatsphäre Dritter, auch wenn sich diese im Herrschaftsbereich des Kunden befinden;

•     Schädigen oder Gefährden der Infrastruktur oder der Geräte Dritter durch schädlicheSoftware oder sonstige Vorkehrungen;

•     Verwendung des im System des Kunden integrierten Mobilfunkanschlusses für andere Zwecke als zur Herstellung von Notrufverbindungen und Probealarmen.

Bestehen Anzeichen einer rechts- oder vertragswidrigen Nutzung, ist der Kunde verpflichtet, Siima Solution Auskunft über die Nutzung zu erteilen.

Verantwortung für den Inhalt

Der Kunde ist für den Inhalt der Informationen (Sprache, Daten in jeglicher Form) verantwortlich, den er von Siima Solution übermitteln oder bearbeiten lässt oder den er allenfalls Dritten zugänglich macht.

Verantwortung für die Benutzung

Der Kunde ist für jede Benutzung seiner Gerätschaften, Dienstleistungen und Anschlüsse, auch für eine solche durch Drittpersonen, verantwortlich. Er hat insbesondere alle infolge Benutzung seiner Dienstleistungen in Rechnung gestellten Beträge zu bezahlen. Dies gilt auch für Waren oder Dienstleistungen, welche über seine Anschlüsse oder seine Ausrüstung bei Siima Solution (für deren eigene oder für Rechnung Dritter) bezogen oder bestellt wurden. Für die Bezahlung von Gebühren Dritter (Gebühren der Feuerwehr für Fehlalarme, Installation, Übermittlungsgebühren, kantonale Abgaben etc.) ist der Kunde in jedem Falle selber verantwortlich. Stellt der Kunde die von Siima Solution bezogenen Dienstleistungen Minderjährigen oder Personen mit einem gesetzlichen Beistand zur Verfügung, ist er für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.

8 Mitwirkung des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, mit Siima Solution deren Vorgehen im Falle eines Notrufs vorgängig zu vereinbaren. Er benutzt zu diesem Zweck das Anmeldeformular. Der Kunde teilt Siima Solution zudem rechtzeitig auf die von ihr bestimmten Weise mit:

- Jede Änderung seiner Kundenangaben, namentlich der Adresse und der Telefonnummer, unter der er erreichbar ist. Dies gilt auch für die Angaben zu den Drittpersonen, an die er die zur Nutzung weitergegeben hat;

- Jede Änderung von Anordnungen bezüglich der zutreffenden Vorkehrungen der Notrufzentrale.

Die angezeigten Änderungen treten frühestens 24 Stunden nachdem Zeitpunkt in Kraft, in welchem sich Siima Solution bzw. ihre Notrufzentrale im Besitz aller dazu nötigen Angaben, Weisungen und Vollmachten des Kunden befindet. Bis dahin sind die ursprünglichenAngaben für die Notrufzentrale massgeblich. Der Kunde ermächtigt Siima Solution bzw. die Notrufzentrale ausdrücklich, die Massnahmen zu ergreifen, die vereinbart wurden. Insbesondere ermächtigt er Siima Solution bzw. die Notrufzentrale, im Falle einer Meldung das Hausrecht für ihn auszuüben, dieIntervention von staatlichen Behörden zu veranlassen und alle weiterenHandlungen zur Abwehr von Schäden namens und im Auftrag des Kunden vorzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich zu diesem Zweckunter anderem, Siima Solution jederzeit die von ihr verlangten schriftlichen Vollmachten zukommen zu lassen, welche gegenüber Dritten für den Zweck der Leistungserbringung erforderlich sind.

9 Pflichten des Kunden

Die mit Siima Solution verbundenen Dienstleistungen erfordern eine gezielte und adäquate Mitwirkung des Kunden. Der Kunde stellt sicher, dass Alarmkontakte korrekt eingegeben sind und dass die Notrufempfänger instruiert sind, wie sie sich im Falle einesNotrufs zu verhalten haben. Alarmkontakte bzw. Rufnummern von Blaulichtorganisationen wie Polizei, Feuerwehr, Sanität etc. können nichtverwendet werden. Der Kunde teilt Siima Solution jede Änderung derRechnungsadresse und allfälliger Einsatz- oderweiterer Adressen schriftlich, telefonisch oder über die Kundenplattform mit.

Der Kunde erklärt hiermit, dass das Einverständnis dieser Drittpersonen zu allen Handlungen und Massnahmen vorliegt, welche Siima Solution im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrags vornimmt (namentlich Zustimmung zur Speicherung von Personendaten, Gesprächsaufzeichnungen,Geolokalisation, Benachrichtigung von Dritten etc.). Der Kunde stellt Siima Solution jederzeit von Ansprüchen dieser Drittpersonen frei und hält sie schadlos.

10 Einrichtungen beim Kunden / Infrastruktur

Allgemein

Siima Solution (oder durch Siima Solution beauftragte Dritte) liefert, installiert und Betreibt die notwendige Infrastruktur (Smart Meter, Gateway, Software, etc.) im Auftrag des Kunden. Die Benützung der Dienstleistungen setzt den Einsatz geeigneter Geräte durch den Kunden voraus. Setzt der Kunde andere als die von Siima Solution gelieferten oder empfohlenen Infrastruktur oder Services ein, tut er dies auf eigene Gefahr. Siima Solution ist in diesem Fall nicht verpflichtet, Dienstleistungen in Bezug auf solche Geräte oder Services zu erbringen. Sie ist namentlich nicht verpflichtet, auf Meldungen solcher Fremdgeräte oder -services zu reagieren, deren Funktionalität oder Konformität zu ermöglichen oder sonst wie allfälligen Fehlfunktionen zu begegnen.

Zugriff Siima Solution auf Einrichtungen des Kunden

Siima Solution ist jederzeit berechtigt, zwecks Konfiguration, Wartung oder Optimierung bzw. Erweiterung ihrer Dienstleistungen über das Fernmeldenetz oder auf andere Weise auf die für den Dienstleistungsbezug eingesetzte Infrastruktur oder die Gerätschaften zuzugreifen und dort vorhandene technische Daten bzw. Software abzurufen, einzusehen, zu speichern, zu verändern, zu aktualisieren oder zu löschen.

Im Rahmen dieses Zugriffs erhält Siima Solution Einblick in diejenigen Dateien des Kunden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Konfiguration des Smart Meters sowie der Dienstleistungen stehen. Siima Solution haftet nicht für nach dem Zugriff auftretende allfällige Schäden an der Infrastruktur oder den Geräten des Kunden, sofern diese nicht nachweislich durch diesen Zugriff Siima Solution verschuldet worden sind.

Schutzmassnahmen

Der Kunde schützt seine Infrastruktur, Geräte und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte. Schädigt oder gefährdet ein Gerät des Kunden eine Dienstleistung, einen Dritten oder die Anlagen Siima Solution oder Dritter oder verwendet er nicht zugelassene Geräte, kann Siima Solution ohne Vorankündigung und entschädigungslos ihre Leistungserbringung einstellen, das Gerät des Kunden vom Stromnetz trennen lassen und Schadenersatz fordern.

11 Preise

Allgemein

Massgebend sind jeweils die aktuellen auf www.siima.ch publizierten Preise und Gebühren. Siima Solution kann Preise und Gebühren unmittelbar vor der Nutzung einer bestimmten Dienstleistung bekannt geben.

Beginn Zahlungspflicht; Sperren

Die Zahlungspflicht beginnt in der Regel bei Vertragsschluss bzw. mit Vertragsänderung. Auch während der allfälligen Sperre einer Dienstleistung werden dem Kunden die vertraglich geschuldeten Preise in Rechnung gestellt. Vorbehältlich anders lautender gesetzlicher Vorgaben erhebt Siima Solution für das Sperren und Entsperren eineSperrgebühr.

12 Missbräuche

Weicht die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen eines rechts,- odervertragswidrigen Verhaltens, kann Siima Solution den Kunden zur rechts- und vertragskonformen Benutzung anhalten, ihre Leistungserbringung ohneVorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, denVertrag frist- und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen. Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben des Kunden beiVertragsabschluss oder bei der Bestellung.

13 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

Allgemein

Siima Solution erstellt dieRechnung aufgrund ihrer Aufzeichnungen. Der Rechnungsbetrag ist bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen. Ist kein solches angegeben, gilt als Fälligkeitsdatum das Rechnungsdatum plus 30 Tage. Einwände des Kunden zur Rechnungsstellung müssen innerhalb von drei Monaten nach der beanstandeten Benutzung erfolgen. Danach gilt die Rechnung als vom Kundenakzeptiert. Betreffen die Einwände nur einen Teilbetrag der Rechnung, so kann Siima Solution verlangen, dass der unbeanstandete Teil der Rechnung fristgerecht bezahlt wird. Mit Beendigung des Vertrages werden alle ausstehendenBeträge (das heisst auch Restlaufgebühren bis zum Ablauf einer noch laufendenMindestbezugs- bzw. Verlängerungsdauer) fällig. Jede Partei kann unbestrittene Gegenforderungen zur Verrechnung bringen.

Zahlungsverzug

Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, fällt er ohne Weiteres in Verzug, und Siima Solution kann soweit gesetzlich zulässig die Leistungserbringung bei allen Dienstleistungenunterbrechen, weitere Massnahmen zur Verhinderung wachsenden Schadens treffen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die Siima Solution durch den Zahlungsverzug entstehen.Insbesondere schuldet der Kunde Siima Solution einen Verzugszins von 5% sowie eine Mahngebühr von CHF 20 pro Mahnung. Beim Inkasso durch Dritte schuldet derKunde zusätzlich Gebühren für deren Inkassoaufwand. Ist das Konto des Kunden beim Lastschriftverfahren nicht gedeckt, kann Siima Solution eineBearbeitungsgebühr von mindestens CHF 40 erheben.

Sicherheit

Hat Siima Solution Zweifel hinsichtlich der vertragsgemässen Einhaltung der Zahlungsbedingungen odererschwert sich möglicherweise das Inkasso von Forderungen, kann Siima Solution auch eine Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen. Leistet der Kunde sie nicht, kann Siima Solution die gleichen Massnahmen treffen wie beim Zahlungsverzug.Sicherheiten in Form einer Barhinterlegung werden zum marktüblichen Zinssatz für Sparkonten verzinst. Siima Solution kann alle Forderungen an den Kunden mit geleisteten Sicherheiten verrechnen.

Bestellung oder Bezug von Waren und Dienstleistungen

Für Waren und Dienstleistungen, welche per Rechnung belastet werden, gelangt Ziffer 7 – vorbehältlich gesetzlicher Bestimmungen – auch dann zur Anwendung, wenn Siima Solution nur das Inkasso für Lieferungen oder Dienstleistungen Dritter wahrnimmt. Die Warenbleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Siima Solution GmbH.

Ende der Zahlungspflicht

Die Zahlungspflicht endet mit der fristgerechten Kündigung der Dienstleistung gemäss Ziffer 19.

14 Datenschutz

Allgemein

Beim Umgang mit Daten hält sich Siima Solution an die geltende Gesetzgebung, insbesondere an das Fernmelde- und Datenschutzrecht. Siima Solution erhebt, speichert und bearbeitet nur Daten, die für die Erbringung der Dienstleistungen, für die Abwicklung und Pflege derKundenbeziehung, namentlich die Gewährleistung einer hohenDienstleistungsqualität, für die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden. Der Kunde willigt ein, dass Siima Solution

- im Zusammenhang mit Abschluss und Abwicklung des Vertrags Auskünfte über ihn einholen bzw. Daten betreffend sein Zahlungsverhalten weitergeben kann;

- seine Daten zu Inkasso zwecken an Dritte weitergeben darf;

- seine Daten für Marketingzwecke bearbeiten darf, namentlich für die bedarfsgerechte Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienstleistungen und für massgeschneiderte Angebote;

- Gespräche aufzeichnen darf und diese maximal 6Monate speichert;

- die Geolokalisationsdaten des Kunden speichert.

- Der Kunde kann die Verwendungseiner Daten zu Marketingzwecken einschränken oder untersagen lassen.

Leistungserbringung zusammen mit Dritten

Wird eine Dienstleistung von Siima Solution gemeinsam mit Dritten erbracht oder bezieht der Kunde Leistungen oder Waren Dritter über die Einrichtungen Siima Solution, so kann Siima Solution Daten über den Kunden an Dritte weitergeben, insoweit dies für dieErbringung solcher Dienstleistungen oder für die Lieferung von Waren notwendig ist. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Dritte ihre Rechte, soweit durch diesen Vertrag berührt, selbstständig ihm gegenüber wahrnehmen können.

Datenbearbeitung im Ausland durch beauftragte Dritte

Siima Solution ist im Rahmen ihrer Leistungserbringung auch auf Produkte und Dienstleistungen von Herstellern und Lieferanten im Auslandangewiesen, die im Rahmen ihrer Auftragserfüllung, beispielsweise bei der Erbringung von Wartungsleistungen, aus dem Ausland auf Personendaten oder Fernmeldedaten auf den Systemen Siima Solution zugreifen können oder an ihrem Standort im Ausland bearbeiten.

Standorte von ausländischen Lieferanten und Dienstleistern können in den USA oder in anderen Ländern sein, in denen die geltenden Datenschutzgesetze ein tieferes Schutzniveau bieten als in der Schweiz. In diesem Fall stellen wir einen angemessenen Schutz gemäss den in der Schweiz geltenden Gesetzen sicher, indem wir beispielsweise mit den Empfängern sogenannte EU Model Clauses abschliessen. Dabei handelt es sich um eine Reihe von Vertragsklauseln, die von der Europäischen Kommission eingeführt wurden, um Personendaten bei grenzüberschreitenden Transfers angemessenenSchutz zu bieten.

15 Geistiges Eigentum

Für die Dauer des Vertrages erhält der Kunde das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der Dienstleistungen und Produkte, soweit sie nicht in sein Eigentum übergegangen sind. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den Vertragsdokumenten. Sämtliche Immaterialgüterrechte, die bereits vorbestehen oder im Laufe der Vertragserfüllung entstehen und im Zusammenhang mit den Dienstleistungen und Produkten Siima Solution stehen, verbleiben bei ihr oder den berechtigten Dritten. Dem Kunden ist es namentlich untersagt, die eingesetzte Software zu dekompilieren, darauf basierende Produkte zu entwickeln, Copyright-Hinweise zu entfernen oder sonst auf eine Weise zu verwenden, die nicht explizit durch den Vertrag erlaubt wird. Verletzt der Kunde Immaterialgüterrechte von Dritten und wird Siima Solution dafür inAnspruch genommen, so hat der Kunde Siima Solution schadlos zu halten.

16 Benutzungseinschränkungen / Gewährleistung

Unterbrüche

Siima Solution bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit ihrer Dienstleistungen. Sie kann jedoch keine Gewährleistung für ein unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren der gelieferten Geräte, der von ihr genutzten Telekommunikationsnetze (namentlich das Mobilfunknetz), ihrer Infrastruktur oder ihrer Dienstleistungen geben.

Netze und Dienste Dritter

In Bezug auf die für dieDienstleistungen Siima Solution genutzten Netze bestehen keine Zusicherungen oder Gewährleistungen bezüglich Verfügbarkeit, Qualität, Betrieb oder Support.

Risiken bei der Dienstleistungsbenutzung; Massnahmen Siima Solution

Siima Solution trifft Vorkehrungen, um ihre Einrichtungen und ihre elektronische Kommunikation mit dem Kunden vor Eingriffen Dritter zu schützen.

Sie kann jedoch keine Gewährbieten, dass

- die verwendete Infrastruktur vor unerlaubten Zugriffen oder unerlaubtem Abhören vollumfänglich geschützt ist;

- nicht Spamming, schädliche Software, Spyware, Hacker oder Phishing-Angriffe etc. die Benutzung derDienstleistung beeinträchtigen, die Infrastruktur oder Geräte (z. B. SmartMeter) des Kunden beschädigen oder ihn anderweitig schädigen.

Siima Solution ist berechtigt, die mit dem Fernmeldenetz verbundenen Geräte auf Sicherheitsmängel zu prüfen, Filter einzusetzen und weitere Massnahmen zu ergreifen, um die Infrastruktur Siima Solution, von Kunden und von Dritten vor rechtswidrigen oder sonst wie schädlichen Eingriffen zu schützen oder um gesetzes- oder vertragswidrige Nutzung zu verhindern.

Inhalte

Siima Solution kann keine Verantwortung übernehmen für Inhalte, welche der Kunde von Siima Solution übermitteln oder bearbeiten lässt oder die er Siima Solution oder Dritten zugänglich macht;

Inhalte, welche der Kunde über die verwendeten Telekommunikationsnetze erhält;

die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Recht- und Zweckmässigkeit, Verfügbarkeit sowie zeitgerechte Zustellung von Informationen, welche von Dritten erstellt, bei Dritten abrufbar bzw. über die Dienstleistungen Siima Solution zugänglich gemacht werden.

Umzug

Im Falle des Umzugs des Kunden kann Siima Solution nicht gewährleisten, dass die Dienstleistungen am neuen Ort im gleichen Umfang angeboten werden oder dass die von ihm gekauften Geräte am neuen Ort (wieder) verwendet werden können.

Endgeräte

Siima Solution gewährt auf allen bei ihr gekauften Geräten (SmartMeter und Gateway) zwei Jahre Garantie.Im Falle eines Defekts, den er nicht selber zu vertreten hat, ist der Kunde berechtigt, Siima Solution zur Behebung des Defektes oder dem Ersatz des Gerätes aufzubieten. Abhängig vom Defekt repariert oder ersetzt Siima Solution das Gerät durch ein neues oderneuwertiges kostenlos. Jede weitere Rechts- oder Sachgewährleistung ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.

17 Haftung Siima Solution

Allgemeine Haftungsbestimmung

Der Anschluss an eine Notrufzentrale bietet nicht absolute Sicherheit, sondern begünstigt ein rasches Reagieren in einem Notfall. Die Einsatzbereitschaft der Geräte der Kunden für den Notfall (Handy, Telefon, Notrufgerät, Computer, etc.) liegt in derVerantwortung des Kunden. Soweit gesetzlich zulässig wird die Haftung im Zusammenhang mit den Dienstleistungen Siima Solution ausgeschlossen.

Siima Solution übernimmt keine Gewährleistung für die Dienstleistungen der Notrufzentrale, weder in qualitativer noch in quantitativer Hinsicht, und schliesst jede Haftung für deren Dienstleistungen und Handlungen aus. Die Haftung von Siima Solution ist auf die Qualitätssicherung- und Qualitätsüberprüfung der Hard-, und Software beschränkt. Insbesondere handelt die Notrufzentrale von Siima Solution nicht als Hilfspersonen von Siima Solution, sondern auf ihre eigene Verantwortung und auf ihr eigenes Risiko. Es besteht kein direktes Vertrags- oder Haftungsverhältnis zwischen dem Dienstleistungsbezüger und Siima Solution.

Die Haftung für direkte oder indirekte Schäden sowie Folgeschäden, die Benutzern oder Dritten entstehen, als Folge der Benutzung dieser Webseite, von Links auf dieser Website, als Folge der Benutzung bzw. des Bezugs von bonacasa-spezifischen Produkten, Dienstleistungen und Informationen, wird vollumfänglich ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss umfasst auch den Datenverlust, den Missbrauch von Daten durch Dritte und Schäden durch Viren oder andere elektronische Beschädigungen.

Bei Vertragsverletzungen haftet Siima Solution nur für den nachgewiesenen Schaden, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. Die Haftung für Schäden infolge leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung Siima Solution für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste ist – soweit gesetzlich zulässig – in jedem Fall ausgeschlossen. Sie haftet auch nicht für Schäden infolge rechts-oder vertragswidriger Nutzung ihrer Dienstleistungen oder der vom Kundenerworbenen Geräte.

Höhere Gewalt

Siima Solution haftet nicht, wenn die Erbringung der Leistung aufgrund höherer Gewalt zeitweise unterbrochen, ganz oder teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten namentlich Naturereignisse von besonderer Intensität (Lawinen, Überschwemmungen etc.), kriegerische Ereignisse, Streik, unvorhergesehene behördliche Restriktionen, Stromausfall, Virenbefall, der Ausfall von Telekommunikationsverbindungen etc.

Bezug von Waren oder Dienstleistungen Dritter

Bezieht der Kunde über seine Einrichtungen Waren oder Dienstleistungen Dritter, ist Siima Solution – soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart – nicht Vertragspartnerin. Siima Solution übernimmt keinerlei Haftung oder Gewährleistung für derartig bestellte oder bezogene Dienstleistungen oder Waren, auch dann nicht, wenn sie diesbezüglich das Inkasso durchführt.

18 Keine Gewähr für die Intervention Dritter

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Voraussetzungen für einen Einsatz, die Einsatzprofile oder Interventionszeiten von allfällig aufzubietenden Interventionsdiensten örtlich von einander abweichen und dass Siima Solution darauf keinen Einfluss hat. Siima Solution übernimmt daher keinerlei Garantie oder Haftung, dass eine von der Notrufzentrale ausgelöste Massnahme überhaupt oder rechtzeitig zu einer Intervention des betreffenden Dienstes führt. Der Kunde ist jedoch in jedem Falle selber verpflichtet, sich bei den örtlich zuständigen Dienststellen zu erkundigen und gestützt darauf die nötigen Vorkehren zu treffen und Siima Solution zu verständigen.

19 Dauer undKündigung

Allgemein

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf das Ende eines Kalendermonates gekündigt werden. Eine Kündigung kann für das ganze Vertragsverhältnis erfolgen oder – wozu treffend – für allfällige einzelne Dienstleistungen. Eine Kündigung ist möglich, sobald bei der betreffenden Dienstleistung keine Mindestbezugs- oder Verlängerungsdauer mehr läuft. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen, ausser Siima Solution nehme im Einzelfall eine Kündigung in anderer Form entgegen. Vorbehalten bleiben spezifische Vereinbarungen über Optionen mit einer abweichenden, insbesondere kürzeren, festen Laufdauer.

Mindestbezugs- undVerlängerungsdauer

Für alle oder einzelne Dienstleistungen können in anderen Vertragsdokumenten Mindestbezugs und Verlängerungsdauern vorgesehen sein. Während deren Dauer sind Änderungen am Dienstleistungspaket auf Wunsch des Kunden nicht bzw. nur mit den von Siima Solution festgelegten Kosten folgen möglich. Kündigt der Kunde während laufender Mindestbezugs bzw. Verlängerungsdauer («vorzeitig») oder kündigt Siima Solution vorzeitig aus einem in Ziffer 7 genannten Grund eine Dienstleistung, schuldet der Kunde Siima Solution die Restlaufgebühren bis zum Ablauf der Mindestbezugs-bzw. Verlängerungsdauer. Abweichende Regelungen bleiben vorbehalten. Kündigt Siima Solution vorzeitig, ohne dass ein in Ziffer 7 genannter Grund vorliegt, schuldet der Kunde keine Restlaufgebühren.

20 Leistungsübersicht

Siima Solution kann dem Kunden in geeigneter Form eine Leistungsübersicht über bestimmte oder alle Dienstleistungen zur Verfügung stellen, die er bei Siima Solution bezieht.Sofern der Kunde nicht innerhalb der auf der Leistungsübersicht genannten Frist und Form eine Berichtigung von fehlerhaften Angaben verlangt, wird die Leistungsübersicht Vertragsbestandteil. Stellt Siima Solution ihrerseits fest, dass die Leistungsübersicht fehlerhaft ist, kann sie dem Kunden eine berichtigte Version zustellen.

21 Änderungen

Änderungen bei Preisen und Dienstleistungen

Siima Solution behält sich vor, die Preise und ihre Dienstleistungen jederzeit anzupassen. Änderungen gibt Siima Solution dem Kunden in geeigneter Weise bekannt. Erhöht Siima Solution Preise so, dass siez u einer höheren Gesamtbelastung des Kunden führen, oder ändert Siima Solution eine vom Kunden bezogene Dienstleistung erheblich zumNachteil des Kunden, kann der Kunde die betroffene Dienstleistung bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen.

Änderungen der AGB

Siima Solution behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. Siima Solution informiert die Kunden in geeigneter Weise vorgängig über Änderungen der AGB. Sind die Änderungen für denKunden nachteilig, kann er bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesenZeitpunkt hin den Vertrag mit Siima Solution ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies innerhalb eines Monates, akzeptiert er die Änderungen.

22 Übertragung

Die Übertragung des Vertrages oder von Rechten oder Pflichten aus diesem Vertrag bedarf vorheriger beidseitiger schriftlicher Zustimmung. Siima Solution kann den vorliegenden Vertrag oder Rechte und Pflichten daraus ohne Zustimmung des Kunden an eine andere Gesellschaft übertragen, sofern Siima Solution diese Gesellschaft direkt oder indirekt kontrolliert oder sie von dieser Gesellschaft direkt oder indirekt kontrolliert wird. Weiter ist Siima Solution, jedoch nicht der Kunde, berechtigt, bestehende oder künftige Forderungen aus diesem Vertrag zu an Dritte zu übertragen bzw. abzutreten.

23 Ungültigkeit des Vertrages und Lückenfüllung

Sollten sich einzelne Bestimmungen des Vertrages als ganz oder teilweise ungültig erweisen, beeinträchtigt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültigen Bestimmungen sind durch rechtlich zulässige Regelungen zu ersetzen, die sachlich und wirtschaftlich den ungültigen Bestimmungen möglichst nahekommen. Falls sichVertragslücken ergeben sollten, ist der Vertrag seinem Sinn und Zweck entsprechend zu ergänzen.

24 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten (vgl. insb. Art. 32 und 35 ZPO für Konsumenten).